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Für die Zukunft - für die Menschen


Verwendungsnachweis


Der Förderungsempfänger ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Auszahlung des Förderbetrages verpflichtet.


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Zuwendungsbestätigung




© Stiftung Zukunft der Sparkasse Koblenz, Bahnhofstraße 11, 56068 Koblenz

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