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 Grundlagen und Voraussetzungen für den Antragsteller

Die Stiftung Zukunft nimmt Anträge auf Förderung von Projekten und Maßnahmen entgegen, die dazu beitragen, im Geschäftsgebiet der Sparkasse Koblenz die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Region und der Stadt zu stärken.

Den Stiftungszweck der Stiftung Zukunft können Sie unter dem § 2, Absatz 3, der Satzung nachlesen.

Die Förderung erfolgt, soweit die Stiftung nicht selbst aktiv wird, durch die teilweise Vergabe zweckgebundener Mittel an juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentliche Dienststellen oder an gemeinnützige Vereine.

Hinweise für Antragstellung sowie Informationen über Abgabefristen können von unserer Webseite eingesehen bzw. herunter geladen werden.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht; vielmehr entscheidet die Stiftung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bei Auszahlung eines Förderbetrages ist der Empfänger verpflichtet, einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Download des Förderantrages
 
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